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Montag, 27. September 2010

Zustimmung des Bundesrates zum Energiedienstleistungsgesetz


Bundesrat stimmt Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Energieeffizienz und -dienstleistungen zu.

(VKU) Der Bundesrat hat in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, am 24.09.2010, dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Enenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-G) zugestimmt. Damit wird die EU-Energiedienstleistungs-Richtlinie (2006/32/EG) aus dem Jahr 2006 in nationales Recht umgesetzt.
Das EDL-G verfolgt den Zweck, die Effizienz der Endenergienutzung wirksam zu steigern. Dazu schafft es die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher.
Der VKU hat sich mit mehreren Stellungnahmen, die in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung im VKU (ASEW) entstanden sind, und einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages in die Debatte intensiv eingebracht.

Bei der Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages am 28.06.2010 hat der VKU nochmals bekräftigt, dass kommunalwirtschaftliche Unternehmen als Anbieter von vielfältigen Energiedienstleistungen eine wichtige Funktion einnehmen, da sie über ein langjähriges Know-how beim Angebot und der Durchführung von Energiedienstleistungen und Energieeinspar-Contractingmaßnahmen, bei der Energieberatung sowie bei der Ausstellung von Gebäudeenergieausweisen verfügen. Damit würden Stadtwerke bereits heute ein breites Spektrum an Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz umsetzen.

Der VKU begrüßt deshalb die marktwirtschaftliche 1:1 Umsetzung der Richtlinie, da hierdurch dem Gedanken, einen unverzerrten Markt für Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln und zu fördern, Rechnung getragen wird.

Das EDL-G richtet sich an Energieunternehmen und verpflichtet diese insbesondere darauf die Endkunden über Energieeffizienzangebote und deren Wirksamkeit zu unterrichten. Darüber hinaus wird eine Bundesstelle für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFa) eingerichtet, in deren Zuständigkeit die Verwaltungsaufgaben zur Energieeffizienz fallen.
Der VKU sieht das EDL-G als einen wichtigen Schritt, um den Markt für Energiedienstleistungen zu fördern, wie es in den Eckpunkten der Bundesregierung zum Energiekonzept 2010 dargelegt ist, und die Energieeinspar- und Energieeffizienzpotenziale zu realisieren.

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