Die impleaPlus – Aktuelles
Sonntag, 1. Mai 2011
Neues Wärmegesetz tritt am 1. Mai in Kraft

Zum 1. Mai tritt die Novelle des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes in Kraft.
(Berlin, energate) Danach müssen öffentliche Gebäude künftig eine Vorbildfunktion für den Ausbau erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung einnehmen, teilte das Bundesumweltministerium (BMU) mit.
Mit der Gesetzesnovelle setzt die Bundesregierung eine europäische Richtlinie um, die alle Mitgliedstaaten im Wärme- und Kältebereich zum Ausbau der erneuerbaren Energien verpflichtet.
Diese Verpflichtung gilt erstmals nicht nur bei neuen, sondern auch bei bestehenden öffentlichen Gebäuden sowie von der öffentlichen Hand angemieteten Immobilien.
Die Neuregelung soll insbesondere die Bedürfnisse von Kommunen einbeziehen, erklärte das Umweltministerium.
Höhere Investitionskosten für die Kommunen durch das Gesetz werden vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen bestehender Förderprogramme ausgeglichen.
So stünden unter anderem mit der sogenannten „Kommunalrichtlinie“ Fördermöglichkeiten im Rahmen des Marktanreizprogramms bereit, so das Bundesumweltministerium.
